Fanfic: Vegeta and Bulma- die "Lovestory"

Kapitel: Vegeta and Bulma- die "Lovestory"

Das Job-Aktiv-Gesetz




Am 9. November 2001 hat der Bundestag das von der Regierung initiierte Job-Aktiv-Gesetz verabschiedet, dem am 30. November auch der Bundesrat zugestimmt hat. Es ist auf neue Umsetzungsformen der Arbeitsförderung ausgerichtet. Ab 1. Januar 2002 tritt das Gesetz in Kraft.





In seiner ursprünglichen Schreibweise steht AQTIV für Aktivieren, Qualifizieren, Trainieren, Investieren und Vermitteln. Arbeitslosigkeit soll verhindert werden, bevor sie entsteht. Auf der anderen Seite sollen Arbeitslose so schnell wie möglich wieder in Beschäftigungsverhältnisse zurückgeführt werden.





Das Gesetz sieht folgende wesentliche Ziele vor:





- Langzeitarbeitslosigkeit soll vermieden und eine passgenaue Arbeitsvermittlung erreicht werden.





- Zwischen Arbeitslosen und Arbeitsamt wird künftig bereits mit der Arbeitslosmeldung eine individuelle Eingliederungsvereinbarung getroffen. Für den Einzelfall werden dabei Maßnahmen der Aus- und Weiterbildung festgelegt.





- Mit Jobrotation wird die Weiterbildung von Beschäftigten und deren Stellvertretung durch Arbeitslose miteinander verknüpft. Das soll der Qualifizierung und Wiedereingliederung von älteren und ungelernten Arbeitnehmern dienen.





- Eingliederungszuschüsse sollen die schnellere Rückkehr Erwerbsloser in den ersten Arbeitsmarkt fördern, ohne dass große Mitnahme- oder Verdrängungseffekte entstehen.





- Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) und Strukturanpassungsmaßnahmen (SAM) bleiben wichtige Instrumente der Arbeitsmarktpolitik. Die Vermittlung von Arbeitslosen aus Qualifizierungs- und Beschäftigungmaßnahmen in den ersten Arbeitsmarkt wird für die Träger belohnt. Vor allem in Ostdeutschland sollen ABM stärker mit dem Ausbau der Infrastruktur verknüpft werden.





- Zeiten des Mutterschutzes und der Kinderbetreuung werden über Beiträge zur Arbeitslosenversicherung besser abgesichert.





- Zeitarbeit wird flexibler. Ein Leiharbeiter kann ab dem neuen Jahr maximal 24 statt bisher zwölf Monate an einen Betrieb ausgeliehen werden. Ab 13. Monat gelten aber dann für den Arbeitnehmer die Tarifbedingungen des Entleihbetriebes.





Mitwirkung des Arbeitslosen ist gefragt





Das neue Vermittlungskonzept fordert die aktive Mitwirkung der Arbeitssuchenden. Berufliche Stärken und Alternativen des Arbeitslosen sollen frühzeitig geprüft werden. So soll eine dauerhafte Eingliederung in den Arbeitsmarkt erreicht werden.





Kommt der Arbeitslose seinen Pflichten und vereinbarten Aktivitäten nicht nach, so hat dies Konsequenzen. Wer Angebote zur Qualifikation oder einen Job ohne wichtigen Grund nicht annimmt, muss damit rechnen, dass Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe für zwölf Wochen gestrichen werden.





Das Arbeitsamt ist berechtigt, den Einsatz der Arbeitssuchenden stärker und früher als bislang zu prüfen. Insgesamt soll es 3.000 Vermittler mehr geben.





Opposition ist nicht überzeugt





Die unionsregierten Länder kritisierten das Gesetz als völlig unzureichend. Zwar gäbe es einige gute Ansätze, aber für den Abbau der Arbeitslosigkeit sei es wenig geeignet. Vor allem wird die Zusammenlegung von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe vermisst.





Der Arbeitslosenverband Deutschland beklagt in erster Linie die finanzielle Unzulänglichkeit. Für die Rückführung von Arbeitnehmern aus dem zweiten in den ersten Arbeitsmarkt müssen deutlich höhere Mittel aufgebracht werden, um eine wirkliche Wende herbei zu führen.


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